Impressum
Zulassungsdienst Lohmar
Büroanschrift / Annahmestelle; wir sitzen in einer Bürogemeinschaft mit der:
Provinzial Grossheim & Knipp OHG
Hauptstr. 79, 53797 Lohmar
Telefon: +49 (0) 2246 / 302 836
e-Mail: info (at) zulassungsdienst-lohmar.de
Inhaber: Marc Grossheim
Steuernr.: beantragt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: beantragt
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odrWir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Rechtliche Hinweise zur Website
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AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beauftragungen, die von Verbrauchern oder Unternehmern (gemeinsam Kunden) bei der ZULASSUNGSDIENST LOHMAR, Semih Erken (Nachfolgend: ZULASSUNGSDIENST LOHMAR) getätigt werden. ZULASSUNGSDIENST LOHMAR bietet für Kunden die Durchführung sämtlicher Dienst – und Handelsleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen an wie etwa die Dienstleistungen Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Aufbietung, Neuausstellungen von Fahrzeugdokumenten, Verwaltung und Versand von Fahrzeugdokumenten, Prägung von Kennzeichen und auch die Kurzzeitzulassung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurden zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Ab einer Auftragserteilung von mehr als drei Dienstleistungen (z.B. Kurzzeitzulassungen, Zulassungen oder Überführungen) im Monat besteht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beauftragende als Unternehmer gehandelt hat.
§ 2 Vertragsabwicklung
ZULASSUNGSDIENST LOHMAR erbringt alle Dienstleistungen gegenüber dem Kunden selbst und/oder durch Dritte. Die Auswahl solcher Dritter, insbesondere der Auswahl des Boten oder eingesetzter Mitarbeiter, trifft ZULASSUNGSDIENST LOHMAR nach freiem Ermessen.
Bei Auftragserteilung hat der Besteller ZULASSUNGSDIENST LOHMAR sämtliche für die gewünschte Leistung erforderlichen Unterlagen in der jeweils erforderlichen Form vorzulegen bzw. zu übermitteln. Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche abgefragten Angaben gewissenhaft, richtig, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und alle für die Dienstleistung erforderlichen Unterlagen in der benötigten Form zur Verfügung zu stellen.
Die Beauftragung von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR zur Ausführung einer Dienstleistung umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrag des Bestellern abzuschließen, sowie die jeweils erforderlichen Erklärungen abzugeben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist und soweit ZULASSUNGSDIENST LOHMAR nicht ausnahmsweise im eigenen Namen handelt.
§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen
Der Preis für die durchzuführende Leistung ergibt sich aus der dem Besteller überlassenen aktuellen Preisliste / der Webseite oder dem sonstigen Preisangebot in der jeweils bei Bestellung gültigen Form.
Soweit ZULASSUNGSDIENST LOHMAR verpflichtet ist, für die Zulassung amtliche Gebühren oder sonstige Kosten zu verauslagen, ist der Besteller verpflichtet, diese Auslagen oder Kosten zu erstatten. Dies gilt auch für besondere Gebühren oder Aufwendungen, die dadurch entstehen können, dass die von dem Auftraggeber eingereichten Unterlagen nicht vollständig oder ausreichend sind bzw. sonstige bestimmte Umstände es erfordern. ZULASSUNGSDIENST LOHMAR behält sich das Recht vor, amtliche Gebühren, die über den Wert der Standard-Amtsgebühr für eine Kfz-Zulassung hinaus anfallen, nachzuberechnen. Das gleiche gilt für nicht über das System gebuchte Leistungen, sowie für Gebühren-Auslagen wie Brieferstellung, Ausnahmegenehmigungen, Gutachten, Steuerschulden, Dokumenterstellung bei (Re-)Importfahrzeugen, die durch uns durchgeführt wurden. Diese sind nicht im angebotenen Preis enthalten und werden nachträglich in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für bei der Behörde anfallende Kosten für Mehraufwendungen, die durch Einreichung von unvollständigen Unterlagen entstehen.
Die Rechnungslegung erfolgt unter Ausweis der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vergütung von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR ist mit Bestellung, spätestens mit Rechnungsstellung fällig. Der Besteller gerät unbeschadet des § 286 Abs.3 BGB auch dann in Verzug, wenn die Vergütung fällig ist und der Besteller spätestens eine Woche nach Zugang der ersten Mahnung von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR nicht gezahlt hat.
Wird ZULASSUNGSDIENST LOHMAR nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, ist ZULASSUNGSDIENST LOHMAR berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann ZULASSUNGSDIENST LOHMAR von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte behält sich ZULASSUNGSDIENST LOHMAR vor.
§ 4 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif sind oder von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR nicht bestritten werden.
Die Abtretung eines Anspruchs des Bestellers gegenüber ZULASSUNGSDIENST LOHMAR ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben konkreten Bestell-Vertragsverhältnis beruht.
ZULASSUNGSDIENST LOHMAR ist seinerseits berechtigt, die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Besteller, insbesondere die Vergütungsforderung, vollständig oder teilweise abzutreten.
ZULASSUNGSDIENST LOHMAR behält sich das Eigentum an einer gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefer- oder Leistungsvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen oder Leistungen, auch wenn ZULASSUNGSDIENST LOHMAR sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. ZULASSUNGSDIENST LOHMAR ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält, insbesondere dann, wenn der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommt. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände (“Vorbehaltsprodukte”) zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige das Eigentum von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR gefährdende Verfügungen zu treffen.
§ 5 Leistungszeit und -inhalt
ZULASSUNGSDIENST LOHMAR bemüht sich im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten und dem Angebot der BEHÖRDEN UND ÄMTER um die Einhaltung der von dem Besteller gewünschten oder sonst genannten oder üblichen oder angepriesenen Ausführungszeiten und Fristen. Eine Garantie für eine bestimmte Leistungszeit wird ausdrücklich nicht übernommen, es sei denn, hierzu wird eine Individualvereinbarung getroffen, die in Textform von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR zu bestätigen ist. Beruft sich der Besteller auf eine mündliche Individualvereinbarung, so obliegt ihm der Nachweis. Hinsichtlich der beauftragten Dienstleistungen (oder des entsprechenden Dienstleistungsanteil) schuldet ZULASSUNGSDIENST LOHMAR nur das ordentliche Bemühen; das Eintreten eines bestimmten Leistungserfolges (Erteilung einer bestimmten Zulassung, Genehmigung etc.) wird bei beauftragten Dienstleistungen nicht geschuldet. ZULASSUNGSDIENST LOHMAR behält sich Waren- oder Leistungsverfügbarkeit, Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklungen, Modellwechsel und etwaige Druck-/Preisfehler vor. Insbesondere behält sich ZULASSUNGSDIENST LOHMAR das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit der Ware die Leistung nicht zu erbringen und dafür den Kauf- oder Leistungspreis zu erstatten.
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR liegende und von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe entbinden ZULASSUNGSDIENST LOHMAR für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR, wenn sie bei Zulieferern oder deren Zulieferbetrieben eintreten. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verzögern sich Lieferungen des Auftragnehmers oder Leistungen von Behörden, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn ZULASSUNGSDIENST LOHMAR die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.
Für vereinbarte Fristen gilt § 187 BGB. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Bei Berechnung der Lieferzeiten bleiben in jedem Fall Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage oder Tage behördlicher Schliessungen ausser Betracht. Liefertage sind Montags bis Freitags. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fristgerecht an den Kunden zur Übergabe angeboten wurde.
§ 6 Auslieferung und Rügeobliegenheit
Der Besteller hat etwaige Mängel, Unvollständigkeiten oder Verluste insbesondere von Dokumenten unverzüglich nach Leistungserbringung durch ZULASSUNGSDIENST LOHMAR und bei erster Gelegenheit, bei der er oder sein Vertreter / Beauftragter in den Besitz von Unterlagen oder Gegenständen kommt, anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Leistung des ZULASSUNGSDIENST LOHMAR als vollständig und genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel etc. , der bei gebotener Anstrengung objektiv nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel etc. später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt die Leistung des ZULASSUNGSDIENST LOHMAR auch hinsichtlich dieses Mangels etc. als genehmigt.
Die Rechte als Verbraucher aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheitsverpflichtung nicht eingeschränkt. Aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Bestellers als Verbraucher nach § 254 BGB erwachsen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt bei Unternehmern unberührt.
§ 7 Rechte und Pflichten des Bestellers , Stornierungen
Der Besteller verpflichtet sich, alle zur Erledigung seines Auftrages erforderlichen Unterlagen und Dokumente vollständig in der jeweils erforderlichen Form an ZULASSUNGSDIENST LOHMAR auszuhändigen. Der Besteller ist mit der Speicherung und dem Gebrauch und der Nutzung der Daten – auch zu Werbezwecken – auch in der von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR oder der Annahmestellen geführten Datenbank einverstanden.
Der Besteller steht insbesondere dafür ein, dass die von ihm überreichten Unterlagen und Dokumente vollständig, richtig und rechtlich wirksam / gültig sind. Sofern die beauftragte Dienstleistung nicht erbracht werden kann, weil die vom Besteller übergebenen Unterlagen und/oder Dokumente unvollständig, unrichtig oder rechtlich unwirksam etc. sind, schuldet der Besteller dennoch die vereinbarte Vergütung und einen möglicherweise für ZULASSUNGSDIENST LOHMAR entstehenden Mehraufwand. Dem Besteller bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Für durch sachlich unrichtige oder unvollständige Angaben entstehende Verzögerungen etc. übernimmt ZULASSUNGSDIENST LOHMAR keine Haftung. Daraus eventuell entstehende Kosten trägt der Besteller.
Der Besteller verpflichtet sich darüber hinaus, an ihn zurück zu gewährende Unterlagen und Dokumente sowie die im Rahmen des Auftrags für den Besteller erlangten Unterlagen und Dokumente sowie Gegenstände, insbesondere Kfz-Kennzeichen an der ihm von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR angegebenen Abholstelle entgegenzunehmen oder durch empfangsbevollmächtigte Personen entgegennehmen zu lassen und auf Vollständigkeit; insbesondere die zunächst intakte Versiegelung vor deren Öffnung zu prüfen.
Durch ZULASSUNGSDIENST LOHMAR kann die Rückgabe auch an eine andere Person erfolgen, von welcher nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Entgegennahme berechtigt ist.
ZULASSUNGSDIENST LOHMAR ist nach wenn nichts anderes vereinbart ist auch berechtigt, die gesamten Unterlagen etc. auf Kosten des Bestellers an die von diesem angegebene Adresse zurückzusenden. Dies gilt auch, sofern die Zustelladresse unrichtig ist.
Der Besteller versichert, dass die im Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein oder den sonstigen Unterlagen ausgedruckte Fahrzeugidentifikationsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen bzw. dieses für den Straßenverkehr zuzulassen. Ebenso wird die Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Echtheit aller übergebenen Dokumente versichert. Der Besteller stellt ZULASSUNGSDIENST LOHMAR von allen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, die durch Übergabe unrichtiger oder unvollständiger Unterlagen oder Dokumente entstehen können, frei. Der Besteller hat insbesondere keinerlei Ansprüche gegenüber ZULASSUNGSDIENST LOHMAR für den Fall der Einbehaltung oder Beschlagnahme von Unterlagen und Dokumenten des Bestellers durch eine Zulassungs- oder sonstige Behörde, es sei denn, die Einbehaltung oder Beschlagnahme sind von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR verursacht oder ist von dieser zu vertreten.
Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass Kurzzeitkennzeichen ggf. im Ausland nicht anerkannt werden, dass der Versicherungsschutz im Ausland in jedem Fall auf die in der grünen Versicherungskarte vermerkten und nicht durchgestrichenen Länder beschränkt ist, und dass die Verwendung dieser Kennzeichen im Ausland auf eigene Gefahr des Bestellers erfolgt, auch wenn eine Zulassung vorgenommen wurde.
Auftragsstornierungen durch den Besteller, die weniger als einem Werktag vor der durch ZULASSUNGSDIENST LOHMAR geplanten Dienstleistungserbringung bei ZULASSUNGSDIENST LOHMAR eingehen, werden dem Besteller mit dem jeweils vereinbarten Preis der beauftragten Leistung berechnet. Auftragsstornierungen durch den Besteller werden ansonsten diesem mit einer Stornogebühr von 25,00 € inkl. gesetzlicher MwSt. berechnet.
§ 8 Gefahrübergang
Ist die Erbringung einer Dienstleistung durch ZULASSUNGSDIENST LOHMAR Vertragsgegenstand, so geht vor Erbringung der Dienstleistung durch ZULASSUNGSDIENST LOHMAR die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs derjenigen Unterlagen, Dokumente oder Gegenstände, die der Besteller zur Erbringung der Dienstleistung durch ZULASSUNGSDIENST LOHMAR an ZULASSUNGSDIENST LOHMAR zu übergeben oder zu versenden hat, erst mit der Übergabe/dem Eingang dieser Unterlagen, Dokumente oder Gegenstände an/bei ZULASSUNGSDIENST LOHMAR an deren Geschäftssitz auf ZULASSUNGSDIENST LOHMAR über.
Nach Erbringung der Dienstleistung durch ZULASSUNGSDIENST LOHMAR geht diese Gefahr mit Versand der Bereitstellungsmitteilung zur Übergabe an den Besteller wieder auf den Besteller über.
Sofern dieser Verbraucher ist, gelten diese Bestimmungen nur, soweit rechtlich gegenüber einem Verbraucher zulässig.
§ 9 Verbraucherschlichtung, Information nach § 36 VSBG
Der ZULASSUNGSDIENST LOHMAR ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
ZULASSUNGSDIENST LOHMAR haftet in jedem Falle für von ihr zu vertretende Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Hinsichtlich sonstiger Schäden gilt Folgendes: Ist der Vertragspartner Verbraucher, so haftet ZULASSUNGSDIENST LOHMAR auch für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig bewirkte sonstige Schäden. Hat ZULASSUNGSDIENST LOHMAR leicht fahrlässig eine Pflichtverletzung begangen, so ist die Haftung der ZULASSUNGSDIENST LOHMAR dem Umfang nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, sofern eine Kardinalpflicht verletzt wurde. Als Kardinalpflichten in diesem Sinne gelten insbesondere die vertraglichen Hauptleistungspflichten, die sich nach der konkret beauftragten Dienstleistung im Zusammenhang mit KFZ-Zulassungen ergeben. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so haftet ZULASSUNGSDIENST LOHMAR stets für eigene, vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Dasselbe gilt für grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen der ZULASSUNGSDIENST LOHMAR, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner leitenden Angestellten. Handelt ein einfacher Erfüllungsgehilfe der ZULASSUNGSDIENST LOHMAR grob fahrlässig, so haftet die ZULASSUNGSDIENST LOHMAR im vollen Umfang, sofern es sich bei der verletzten Pflicht um eine Kardinalpflicht im obigen Sinne handelt. Wurde dagegen eine nicht vertragswesentliche Pflicht durch einen einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verletzt, so haftet die ZULASSUNGSDIENST LOHMAR ausdrücklich nicht. Wurde leicht fahrlässig eine Pflichtverletzung begangen, so ist die Haftung der ZULASSUNGSDIENST LOHMAR auch hier dem Umfang nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.
§ 11 Schlussbestimmungen
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR. Gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hatte, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von ZULASSUNGSDIENST LOHMAR. Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; Im Fall einer Unwirksamkeit einzelner Teile gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB).
Anzeigen und Erklärungen gegenüber ZULASSUNGSDIENST LOHMAR sind in schriftlicher Form abzugeben, sofern der Besteller Verbraucher ist; sofern der Besteller Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per Einwurf-Einschreiben abzugeben. Anderweitige Individualabreden bleiben von dieser Regelung unberührt.
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln oder Teile dieser Klauseln unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der Interessenlage beider Parteien angemessen ist und dem wirtschaftlichen Zweck, welcher mit der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung verfolgt wird, am nächsten kommt. Gleiches gilt auch in Bezug auf etwaige Regelungslücken.